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Grundsätzlich funktioniert unsere Verrechnung samt Rückerstattung ähnlich dem sogenannten "Wahlarztprinzip".

Sie benötigen eine ärztliche Überweisung seitens ihres Hausarztes oder zuständigen Facharztes, damit sie die entstandenen Therapiekosten mit ihrer zuständigen Krankenkasse rückverrechnen können.

Falls eine chefärztliche Bewilligung für die Behandlungen nötig sein sollte, wird diese Bewilligung von mir - im Rahmen unseres viel genützten Services - per Fax vom jeweiligen Versicherungsträger eingeholt.

Nach Beendigung ihrer Therapie stellen wir ihnen eine Honorarnote. Dieser beigefügt wird ein Informationsblatt über die Rückerstattung der Behandlungskosten, sowie der bei uns zwischenzeitlich deponierte ärztliche Originalüberweisungsschein.

Nachdem sie die Honorarnote einbezahlt haben, reichen sie die entsprechenden Unterlagen (siehe Informationsblatt) bei ihrem Versicherungsträger mit dem Ersuchen um tarifgemäße Rückerstattung ein. Je nach Versicherungsträger bekommen sie einen Großteil ihrer Therapiekosten rückerstattet.

Die veranschlagten Preise unserer Therapien entnehmen sie bitte den jeweiligen Preislisten, wo am Beispiel der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse die entsprechenden Rückerstattungsbeträge aufgelistet sind.

Grundsätzlich richten sich fast alle anderen Versicherungsträger im großen und ganzen nach diesen Beträgen. Ausnahmen bestätigen jedoch diese Regel, weshalb sie diese Ausnahmen gerne persönlich bei uns in Erfahrung bringen können, aber auch selbstverständlich bei ihrem Versicherungsträger.

Für weitere Fragen stehe ich ihnen gerne von Montag bis Freitag, von 08:30 bist 12:30 Uhr, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Margit Schiessl